Haftpflichtversicherung Schülerbetriebspraktikum : Der Schulträger muss für die Dauer des Schülerbetriebspraktikums eine Haftpflichtversicherung abschließen und die dafür entstehenden Kosten übernehmen. Ferienpraktikum : Es besteht keine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Durch den Praktikanten verursachte Vermögens- und Sachschäden werden - je nach Lage des Einzelfalls - von der Haftpflichtversicherung des Betriebes oder der Eltern übernommen.
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